Qualitätsmanagement in der beruflichen Bildung
AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung) Der neue Standard für Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen Seit 1. Januar 2006 müssen Bildungsträger deren Maßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, nach den Vorgaben der AZWV zugelassen sein. Damit ist unter Nutzung der Fähigkeiten des Qualitätsmanagements ein Systemwechsel in diesem wichtigen Bereich der Bildung eingeleitet worden. Für Organisationen die in diesem Bildungsbereich tätig sind und Maßnahmen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch anbieten ändern sich damit wesentliche Eckpunkte. Der Trend geht weg von der behördlichen Aufsicht und hin zur Selbstverantwortung extern zertifizierter Qualitätsmanagement-Systeme. Die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit akkreditiert „Fachkundige Stellen“ (FKS). Diese verfügen dann nachweislich über die Fähigkeit zur Zertifizierung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch. Gefordert werden u. a. Nachweise über: - die Leistungsfähigkeit des Trägers
- die Fähigkeit, die Vermittlungsbemühungen zur Eingliederung der Teilnehmer zu unterstützen
- die Qualifizierung sowie Berufserfahrung der Leiter und Lehrkräfte
- ein System zur Qualitätssicherung
- die methodisch und inhaltlich effektiv gestalteten und aktuellen Maßnahmen
- angemessene Teilnahmebedingungen
- aussagekräftige Zeugnisse
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
Mit der Neuregelung sollen mehr Transparenz und Wettbewerb in diesem arbeitsmarktpolitischen Förderbereich geschaffen werden.
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